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Die aktive Beteiligung von Opfern an Strafverfahren ist seit der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs ein fester Bestandteil des Völkerstrafprozesses. In der vorliegenden Arbeit untersucht der Autor eine für das Völkerstrafrecht neuartige Form der Opferbeteiligung, wie sie am Sondertribunal zur Untersuchung der Khmer Rouge-Verbrechen in Kambodscha praktiziert wird: An den Extraordinary Chambers in the Courts of Cambodia (ECCC) können die Verletzten den Status als "partie civile" erlangen. Dieser an die Nebenklage im französischen Recht angelehnte Status berechtigt zur Beteiligung an den Verfahren und zur Geltendmachung kollektiver und moralischer Reparationen.§Nach einer Einführung in den Hintergrund der Verfahren werden im ersten Teil die normativen Vorgaben für die Ausgestaltung der Opferbeteiligung, insbesondere die völkerrechtlich anerkannten Opfer- und Beschuldigtenrechte, herausgearbeitet. Es folgt eine Diskussion der Bedürfnisse von Verletzten massiver Gewalt. Im zweiten Teil wird der Zivilparteistatus im Lichte dieser Bedürfnisse analysiert und untersucht, ob er zu einer tatsächlichen Verbesserung der Stellung der Verletzten in Völkerstrafverfahren geführt hat. Neben dem Antragsverfahren, den einzelnen Verfahrensrechten und dem kollektiven Entschädigungsanspruch wird auch die praktische Durchführung der Opferbeteiligung in die Analyse einbezogen. Dabei werden Reformmöglichkeiten im Hinblick auf die Opferbeteiligung an den ECCC sowie an anderen Völkerstraftribunalen aufgezeigt.