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Die Ausbildung der Volksrichter war in der SBZ/DDR eine zentrale Maßnahme zur umfassenden Erneuerung der Justiz. In Kurzlehrgängen von wenigen Monaten wurden sie von juristischen Laien zu Richtern und Staatsanwälten ausgebildet. Sie ersetzten die alten Juristen, die infolge der Entnazifizierung entlassen worden waren. Den Berichten der DDR-Literatur zufolge waren die Volksrichter die ersten Vertreter einer neuen juristischen Intelligenz und erwiesen sich als vorbildliche sozialistische Richter. Die vorliegende Studie trägt dazu bei, der Realität des Volksrichterwesens in der DDR-Rechtsgeschichte näherzukommen. Durch Auswertung der Werdegänge von 754 Volksrichtern wird deutlich, wie sehr die Darstellungen in der DDR-Literatur die Wirklichkeit verschönten. Von einer neuen juristischen Elite kann bei den Volksrichtern nicht die Rede sein.