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Ein Abri6 der Geschichte des arztlichen Standes. Zu allen Zeiten haben Heilwissenschaft und ihre Vertreter eine Sonderstellung im Staatswesen eingenommen, bald als Unterdriickte, bald als Bevorzugte, Privilegierte, je nach dem jeweiligen Stande ihres Konnens. Heute ist unstreitig del' Vertreter del' Heilkunde einer del' denkbar wichtigsten Kulturfaktoren und sein EinfluB auf das Wohl und Wehe des Staates, das Fortgedeihen del' Bilrger sowie auch auf die Gesetzgebung von weitgehendster Bedeutung. Diese Bewegung nach vorwarts, naGh einem Zusammenarbeiten von medizihischer Erkenntnis und gesetzgeberischer Gestaltung ist eine Errungenschaft del' neuesten Zeit, ein Ruhmesblatt in del' Geschichte del' Menschheit. Ohne das Zusammenarbeiten diesel' Disziplinen waren gesetz-· geberische Normen aufgestellt worden, die, wohl theoretisch richtig, durch die Erkenntniswissenschaft praktisch widerlegt wurden und so zu einem Kampf zwischen Jurisprudenz und Heilkunde fiihren muBten, Diskrepanzen, die in beiden Lagern erkannt, abel' leichter erkannt, als beseitigt waren. Unser Zukunfts-Staatswesen kann sich in rassenhygienischer, allgemein gesundheitlicher Weise nul' dann vollkommen entfalten, wenn umsichtige Vertreter del' Heilkunde die Normen aufsetzen, denen del' Gesetzkundige eine gesetzliche Grundlage schafft. Aus diesen Griinden ist es begreiflich, daB das Zusammenarbeiten del' Mediziner mit den Juristen in noch viel hoherem MaBe gefordert werden muB, als es zurzeit schon del' Fall ist. Del' Arzt muB mehr zur Mithilfe del' gesetzgeberischen Korperschaften beigezogen werden.