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30 Tage für die Rückgabe der Ware
Rechte - wie etwa Forderungen, Aktien und Patente - können mit anderen Rechten belastet werden. Schon vor Inkrafttreten des BGB war freilich heftig umstritten, wie das Phänomen der "Rechte an Rechten" dogmatisch zu erklären ist. Ronny Hauck geht dieser Frage anhand des Nießbrauchs nach, ausgehend von römisch-rechtlichen Vorbildern über die Entstehungsgeschichte des BGB bis hin zu aktuellen Entwicklungen auch in Spezialmaterien wie dem Urheberrecht. Gerade anhand der für Immaterialgüterrechte geltenden Grundsätze weist der Autor nach, dass das auf einem engen Sachbegriff basierende Konzept des BGB zur Belastung von Gegenständen dogmatisch nicht schlüssig ist. Notwendig ist vielmehr ein grundlegender Verständniswechsel, der im Ergebnis zu einer abweichenden Vorstellung nicht nur vom Wesen der Belastung führt, sondern vom Regelungsinhalt des BGB-Sachenrechts selbst.