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Gegenstand dieser Arbeit ist die bislang ungeklärte arbeitsrechtliche Problematik, ob und inwieweit tarifvertragliche Normen über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen auch nach Ablauf des Tarifvertrages gemäß § 4 Abs. 5 TVG weitergelten. Die Meinungen darüber sind in Rechtsprechung und Schrifttum sehr geteilt. Teilweise wird eine Nachwirkung für derartige Tarifnormen gänzlich verneint, teilweise uneingeschränkt bejaht. In letzterem Fall stellt sich die praxisrelevante und bislang wenig behandelte Frage, wie lange die tarifvertragliche Nachwirkung andauert und auf welchem Weg sie beendet werden kann. Die Arbeit leistet einen Beitrag zur sachgerechten Lösung bestehender Ungereimtheiten des Tarifvertragsrechts und zeigt gangbare Wege für eine Beendigung der Nachwirkung betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Tarifvertragsnormen auf.