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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, einseitig bedruckt, Note: 14,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser rechtswissenschaftlichen Arbeit wird die Vereinbarkeit der in Deutschland existierenden lebenslangen Unterbringungsmöglichkeiten des deutschen Strafrechts mit der Europäischen Menschenrechtskonvention untersucht.Der Einfluss der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention EMRK) auf das deutsche Strafrecht ist ein an Bedeutung gewinnender Aspekt der Europäisierung des Strafrechts. Bisher war die EMRK vor allem für das prozessuale Strafrecht relevant und spielte im Bereich des materiellen Strafrechts nur eine untergeordnete Rolle. Der Einfluss der EMRK auf das nationale Recht hat jedoch zugenommen und führt zu einer erheblichen Auswirkung auf das materielle deutsche Strafrecht. Davon betroffen sind in besonderem Maße die strafrechtlichen freiheitsentziehenden Maßnahmen.In den letzten Jahren ist es sogar zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gekommen, die einen Verstoß des materiellen deutschen Strafrechts gegen Rechte der EMRK festgestellt haben und damit eine Verurteilung der Bundesrepublik Deutschland zur Folge hatten. Diese Urteile wirken sich unmittelbar auf bestimmte Möglichkeiten lebenslanger Unterbringung in Deutschland aus, können aber auch als richtungsweisend für alle Formen lebenslanger Unterbringung angesehen werden. Vor diesem Hintergrund werden in der vorliegenden Arbeit die in der Bundesrepublik Deutschland existierenden strafrechtlichen Unterbringungsmöglichkeiten, die zu einer lebenslangen Unterbringung führen können, auf ihre Konventionsmäßigkeit nach der EMRK überprüft. Die diesbezüglich ergangene aktuelle Rechtsprechung des EGMR und des BVerfG wird dabei berücksichtigt und ausgewertet.