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Der Gedanke, Beiträge für den unverdienten Bodenwertzuwachs, der durch die Errichtung öffentlicher Werke entsteht, von den bevorteilten Grundeigentümern zu erheben, ist nicht neu, aber mit der Diskussion um das Raumplanungsgesetz sehr aktuell geworden. Er fand seinen Niederschlag im Institut der Mehrwertsbeiträge. Mit der Frage, wie die Kantone dieses Beitragsinstitut in der Praxis handhaben, befasst sich der Hauptteil der vorliegenden Arbeit. Das Ergebnis der Untersuchungen stellt nicht nur die rechtstheoretischen Überlegungen zu den Mehrwertsbeiträgen in ein neues Licht, sondern zeigt auch auf, wie sie konkret berechnet und erhoben werden. Das Werk dient aber auch als Grundlage zu den Ausführungsbestimmungen zu Art. 34 des RPG.