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Das Insolvenzrecht erscheint gemeinhin als besonders schwieriges Rechtsgebiet, da es sehr viele Rechtsgebiete beeinflusst, erfasst und überlagert. Das vorliegende Werk bringt einen Überblick sowohl des materiellen Insolvenzrechts als auch des Verfahrensrechts. Dem Benutzer wird die Systematik insolvenzrechtlicher Regelungen umfassend vermittelt.§Breiten Raum nimmt dabei die Darstellung der jeweiligen Rechtsstellung, der Aufgaben und der Befugnisse eines jeden Beteiligten des Insolvenzverfahrens ein. Die Kapitel über den Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens behandeln die Schritte vom Insolvenzantrag bis zur Verfahrensbeendigung. Auch die Kapitel zu den besonderen Insolvenzverfahren, dem Insolvenzplanverfahren und der Eigenverwaltung sowie zur Restschuldbefreiung und zur Verbraucherinsolvenz beschäftigen sich mit verfahrensrechtlichen Regelungen.§Bei der Darstellung des eigentlichen materiellen Insolvenzrechts, das in der Rechtspraxis wesentlich den Insolvenzverwalter, Vertragspartner des Schuldners, Arbeitnehmer und die Insolvenzgläubiger betrifft, werden Bezüge insbesondere zum Immobiliarsachenrecht, zum allgemeinen Schuldrecht oder zum Zwangsvollstreckungsrecht hergestellt. Mehr als 100 Beispielsfälle ergänzen die Darstellung.§- Die Beteiligten des Insolvenzverfahrens§- Die vermögensrechtlichen Wirkungen der Insolvenzeröffnung§- Die Leistungserfüllung nach§Insolvenzeröffnung§- Die Wirkungen der Insolvenzeröffnung auf anhängige Prozesse§- Das Verbot der Einzelzwangsvollstreckung§- Die Zulässigkeit der Aufrechnung§- Die Abwicklung nicht erfüllter oder laufender Vertragsverhältnisse§- Die Insolvenzanfechtung§- Das Insolvenzplanverfahren§- Das Verfahren der Eigenverwaltung§- Das Restschuldbefreiungsverfahren§- Das Verbraucherinsolvenzverfahren§Professor Keller ist Verfasser zahlreicher Abhandlungen zu Fragen des Insolvenzrechts, des Vollstreckungsrechts und des Grundbuchrechts. Er ist Mitherausgeber der NZI und Mitautor des Handbuchs der Rechtspraxis zum Insolvenzrecht.§Für Richter, Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Studenten und Referendare.