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Das WTO/GATT-Recht steht unter einem wachsenden Druck zur Marktintegration, wie die Streitigkeiten um hormonbehandeltes Rindfleisch, Asbest oder genmanipulierte Lebensmittel zeigen. Für die Streitbeilegungsorgane stellt sich angesichts derartiger Klageverfahren die Aufgabe interessengerechter Auslegung. Die vorliegende Arbeit bereitet dieses Feld theoretisch und dogmatisch auf und gibt den an der Auslegung Beteiligten Entscheidungsempfehlungen. Dabei kommt dem Konzept des regulativen Wettbewerbs und seiner konsequenten Umsetzung durch Art. III GATT besondere Bedeutung zu. Eine Interessenstrukturanalyse zeigt, dass die gemeinsamen Interessen am Fortbestehen regulativen Wettbewerbs marktintegrative Einzelinteressen grundsätzlich überwiegen. Die Hauptthese des Verfassers geht dahin, dass die Streitbeilegungsorgane über marktintegrativ motivierte Klagen auch unter den Beschränkungsverboten der Seitenabkommen über technische Handelshemmnisse (TBT und SPS) so autonomieschonend wie möglich entscheiden sollten, um das WTO-System als ganzes vor der marktintegrativen Überforderung zu bewahren.