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Die Finanzkrise nimmt durch die wachsenden Verflechtungen innerhalb der EU Ausmaße an, die mit herkömmlichen Instrumenten kaum mehr bewältigbar sind. Daher wurde der sog. "Euro-Rettungsschirm" aufgespannt. Auf dessen 2. Stufe sollen finanzielle Hilfen über die ,Europäische Finanzstabilisierungsfazilität' (EFSF) gewährt werden. Die Euro-Mitgliedstaaten übernehmen dabei Gewährleistungen für Verbindlichkeiten, die die EFSF eingeht, um die Hilfen zu finanzieren. Untersucht wird, auf welche rechtliche Grundlage die Gründung der EFSF gestützt werden kann. Weiter wird die Vereinbarkeit mit dem "bail-out-Verbot" des AEUV sowie der "Schuldenbremse" des GG beleuchtet. Im Ergebnis ist entscheidend, ob die EFSF als Einrichtung der EU oder als Gemeinschaftsunternehmen der Mitgliedstaaten eingeordnet wird. Letzterenfalls wird die Unvereinbarkeit mit geltenden Europa- und Verfassungsrecht festgestellt - ein Ergebnis, das die Bemühung der Bundesregierung zur Änderung des AEUV zu begründen vermag.