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Gegenstand der Arbeit ist eine Analyse der Konflikte zwischen kommunaler Planungshoheit und eisenbahnrechtlicher Planfeststellung. Diese entstehen bei der Neuplanung von Betriebsanlagen der Eisenbahn, während der Nutzung und bei ihrer Aufgabe.Das Kollisionsproblem ist partiell in den §§ 7 und 38 BauGB geregelt. Der Regelungsgehalt der §§ 7 und 38 BauGB wird dargestellt und auf die Vereinbarkeit mit Art. 28 GG unter Konkretisierung des Gegenstandes und der Vorgaben der verfassungsrechtlichen Gewährleistung der kommunalen Planungshoheit untersucht. Weiter zeigt der Autor die Beschränkungen der kommunalen Planungshoheit während der Geltung der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung auf und untersucht die Konflikte bei der Aufgabe der Nutzung einer Anlage für Eisenbahnzwecke. Es zeigt sich, daß gemischt genutzte Anlagen nur in Kooperation zwischen Fachplanungsträger und Gemeinde verwirklicht werden können. Der Wechsel der Planungshoheit bei Aufgabe von Bahnanlagen kann nicht durch "Entwidmung", sondern nur durch Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgen, auf die die Gemeinde gegebenenfalls einen Anspruch hat.