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Im Rahmen der Heidelberger Universitätsgeschichte nimmt die Juristische Fakultät einen besonderen Rang ein: Nach einer Periode des Niedergangs erwuchs die Universität mit dem Übergang an Baden 1803 gleich einem Phönix aus der Asche. Dank einer klugen Berufungspolitik fand auch die Juristenfakultät zu früherem Glanz zurück und trug wesentlich zur Attraktivität Heidelbergs als Studienort im 19. und 20. Jahrhundert bei. Bemerkenswert ist, dass sich nach dem Umsturz der alten monarchischen Ordnung 1918/19 die Mehrheit der Heidelberger Rechtsgelehrten für die Weimarer Reichsverfassung einsetzte. 1933 wurden neben dem ehemaligen Reichsjustizminister Gustav Radbruch jüdische Professoren und Professoren mit jüdischen Ehefrauen wie der Rechtshistoriker Leopold Perels und der Romanist Ernst Levy entlassen. Nach Kriegsende erfolgte die baldige Wiedereröffnung der Fakultät. Klaus-Peter Schroeder beschließt seine Fakultätsgeschichte mit dem Erlass der Grundordnung von 1969.