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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach (FB 08 Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Zusammenfassung:§Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der seit geraumer Zeit diskutierten Problematik der Neuregelung des §8a KStG zur GesellschafterFremdfinanzierung.§Neben einer kurzen Erläuterung der Geschichte des §8a KStG, die dazu dienen soll, den Kontext der Neuregelung verständlich zu machen, wird im Schwerpunkt darauf eingegangen, in welchen Bereichen Veränderungen gegenüber der früheren Rechtslage stattgefunden haben und wie diese durch den Gesetzgeber umgesetzt wurden. Weiterhin werden die rechtlichen Auswirkungen auf die betroffenen Personengruppen aufgezeigt.§Nach Abhandlung der geänderten Rechtslage bei rein inländischen und grenzüberschreitenden Konzerngestaltungen werden im Anschluss die neu geschaffenen Vorschriften für fremdfinanzierte Anteilsverkäufte innerhalb eines Konzerns und für nachgeschaltete Personengesellschaften sowie die Veränderungen bei Holdinggesellschaften näher beschrieben.§Zivilrechtlich gesehen besteht Entscheidungsfreiheit bei der Finanzierungsstruktur einer Gesellschaft, solange die Kapitalerhaltungs- bzw. Kapitalausstattungsregeln beachtet werden. Eine Zuführung von Kapital kann über Eigen- oder über Fremdkapital erfolgen. Unter steuerlichen Gesichtspunkten werden die Gegenleistungen, wie z. B. Zinsen bei Fremdkapital und Gewinnausschüttungen bei der Gewährung von Eigenkapital, einkommen- oder körperschaftsteuerrechtlich unterschiedlich behandelt. Da die Finanzierung mit Fremdkapital zur Gewinnabsaugung in der Regel steuerlich vorteilhafter ist, soll die Vorschrift des §8a KStG eine übermäßige Fremdkapitalausstattung verhindern.§Wegen der Komplexität sowie der Relevanz für die meisten Gesellschaften und der Reichweite der Änderungen ist eine erhöhte Fokussierung auf den §8a KStG n. F. entstanden. Längst nicht alle Problembereiche sind bisher erschöpfend geklärt worden. Aus diesen Gründen kann diese Darstellung zwar nur eine§Momentaufnahme sein, jedoch trotzdem Grundlagen für die künftige Verfahrensweise und Entscheidungshilfe für Gestaltungen konzipieren. Sie soll ein Problembewusstsein für bestehende und neu geschaffene Finanzierungsstrukturen schaffen und aufzeigen, nach welcher Denkweise der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung vorgehen.§Die aufgekommenen ungeklärten Fragen des neuen Gesetzes wurden zwar bereits hinreichend in der Literatur diskutiert, eine Stellungnahme der Finanzverwaltung hat jedoch teilweise noch nicht und teilweise noch nicht endgültig in BMF-Schreiben stattgefunden. Durch den Detailreichtum im Anwendungsbereich des §8a KStG n. F. und die vielen verschiedenen möglichen Ausprägungen von Rechtsfolgen besteht in Zukunft noch ein erhöhtes Maß an Diskussionsbedarf.§Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:§InhaltsverzeichnisI§AbkürzungsverzeichnisIV§AbbildungsverzeichnisVII§1.Einleitung1§1.1Inhalt der Darstellung1§1.2Historische Entwicklung des §8a KStG2§1.2.1Entwicklung bis 20012§1.2.2Das Urteil im Fall Lankhorst-Hohorst des EuGH4§1.2.3Folgen des Lankhorst-Hohorst -Urteils5§2.Darstellung der Änderungen7§2.1Persönlicher Anwendungsbereich7§2.1.1Empfänger des Fremdkapitals7§2.1.1.1Erweiterung auf beschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften§Als Fremdkapitalnehmer7§2.1.1.2Anwendung auf nachgeschaltete Personengesellschaften8§2.1.2Geber des Fremdkapitals9§2.1.2.1Wesentliche Beteiligung10§2.1.2.2Nahe stehende Personen12§2.1.2.3Rückgriffsberechtigte Dritte13§2.2Sachlicher Anwendungsbereich15§2.2.1Abschaffung der vGA-Fiktion und Verhältnis zu §8a Abs. 3 Nr. 2 KStG15§2.2.2Fremdkapital i. S. d. §8a KS...