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Die Zufuhr von Gesellschafterfremdkapital ist nach wie vor eine beliebte Art der Unternehmensfinanzierung. Im Wege des MoMiG hat der Gesetzgeber 2009 die Regelungen des ehemaligen Eigenkapitalersatzrechts novelliert und dieses Rechtsinstitut ausschließlich in die InsO transferiert. Der Autor untersucht unter Berücksichtigung der zum alten Recht ergangenen Rechtsprechung und Literatur den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der neugestalteten §§ 39 Abs. 1 Nr. 5 und 135 InsO und entwickelt eine gesellschafts- und insolvenzrechtliche Kommentierung für Wissenschaft und Praxis. Ein besonderes Augenmerk wird auf anfechtungsrechtliche Risiken der Gesellschafterfremdfinanzierung und auf § 135 Abs. 3 InsO gelegt, der aufgrund seiner normensystematischen Stellung und seines Regelungsgehalts scheinbar Gebrauchsüberlassungen aus dem Recht der Gesellschafterleistungen ausklammert. Der Autor zeigt, dass dies lediglich für die Rechtsfolgen-, nicht jedoch für die Tatbestandsebene zutrifft und entwickelt ein ausgleichendes System zur rechtlichen Behandlung von Gebrauchsüberlassungen. Schließlich wird die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit dem Europäischen Gesellschaftsrecht untersucht.