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Das deutsche Steuerrecht geht von der Individualbesteuerung einzelner Rechtssubjekte aus, d. h. jedes Rechtssubjekt ist für sich steuerpflichtig. Dennoch kann die Organschaft als Ansatz einer deutschen Konzernbesteuerung verstanden werden. Ein Organschaftsverhältnis ist nur im Bereich der Körperschaft-, Gewerbe- und der Umsatzsteuer möglich. Dabei werden steuerartenspezifisch unterschiedliche Zielsetzungen verfolgt. Für alle anderen Steuerarten ist eine Organschaft ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Organschaft sind bei den genannten Steuerarten unterschiedlich. Auch die rechtlichen Folgerungen, die die Organschaft mit sich bringt, sind je nach Steuerart verschieden. Diese Arbeit soll einen umfassenden Überblick über das Rechtsinstitut der Organschaft im Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuerrecht vermitteln. Insbesondere werden die Voraussetzungen sowie die Rechtswirkungen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft erläutert. Ferner wird auf die Vor- bzw. Nachteile eines Organschaftsverhältnisses näher eingegangen, da das Organschaftsverhältnis neben vielen Vorteilen auch eine Reihe typischer, meist strukturbedingter Nachteile mit sich bringt.