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Der Gebührenvorschlag der KEF hat von Verfassungs wegen in dem dreistufigen Verfahren der Festsetzung der Rundfunkgebühr bzw. des beitrags hohe Verbindlichkeit für den Rundfunkgesetzgeber. Die Arbeit behandelt die Frage, ob nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sondern auch der KEF verfassungsprozessualer Rechtsschutz gegen verfassungswidriges Abweichen von dem Gebührenvorschlag sowie gegen mit dem Grundgesetz unvereinbare Regelungen zu dem Festsetzungsverfahren zukommt. An eine vertiefte Darstellung und Analyse der historischen Entwicklung der Rundfunkfinanzierung schließt sich eine eingehende dogmatische Diskussion zu dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit und zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Verfahren der Festsetzung der Rundfunkgebühr bzw. des beitrags sowie zu der Grundrechtsträgerschaft überindividueller Gebilde des öffentlichen Rechts an. Hierauf aufbauend bejaht der Autor als Ergebnis der abschließenden konkreten Prüfung die Themenfrage.