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Schon bald nach dem Inkrafttreten des StGB 1871 begannen die Reformbestrebungen zu diesem Gesetz. Unterbrochen durch den ersten Weltkrieg, wurden die Bemühungen um die Strafrechtsreform in den zwanziger Jahren fortgesetzt. Den Schwerpunkt der Darstellung bildet die Reichsratsvorlage von 1924/25. Dabei hatte die zur damaligen Zeit liberale Haltung Hamburgs zur Strafrechtsreform besonderes Gewicht. Die im Reichsrat eingebrachten Anträge zu den damals juristisch und gesellschaftspolitisch umstrittenen Themen wie Todesstrafe, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Abtreibung und Homosexualität belegen dies. Berücksichtigt werden muß jedoch auch der von differenzierten Meinungen geprägte interne Willensbildungsprozeß in Hamburg. Ein Überblick zu dem Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes rundet die Darstellung ab.