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Mit einem Geschenkgutschein können Sie nichts falsch machen. Der Beschenkte kann sich im Tausch gegen einen Geschenkgutschein etwas aus unserem Sortiment aussuchen.
30 Tage für die Rückgabe der Ware
Die in Art. 189 Abs. 4 EGV vorgesehene Entscheidung ist neben der Verordnung und der Richtlinie eines der wichtigsten Handlungsinstrumente im Rechtsetzungssystem der EG. Ihre größte praktische Bedeutung liegt im Bereich des externen gemeinschaftsunmittelbaren Verwaltungsvollzuges gegenüber Mitgliedstaaten, Unternehmen und Individuen. Entscheidungen werden hier insbesondere auf dem Gebiet des EG-Wettbewerbsrechts, der Aufsicht über die nationale Beihilfepraxis, der gemeinschaftlichen Handels-, Landwirtschafts- und Sozialpolitik getroffen. Die Entscheidung entspricht in ihrer Individualbezogenheit dem Verwaltungsakt der mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen und wird daher vielfach auch als gemeinschaftsrechtlicher oder europäischer «Verwaltungsakt» bezeichnet. Die Abhandlung hat sich zum Ziel gesetzt, die Dogmatik der europäischen Entscheidung systematisch aufzuarbeiten. Dabei ergeben sich im wesentlichen die gleichen Fragen, welche im deutschen Verwaltungsrecht mit dem Instrument des Verwaltungsaktes (§ 35 S. 1 VwVfG) verbunden sind.