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Nach Einleitungskapiteln über Finanztheorie, über Wirtschafts- und Sozialstruktur sowie Finanzrecht der elf zugerischen Einwohnergemeinden entwickelt der Autor ein Rechnungsmodell, das die Beziehungen zwischen jährlichem Finanzhaushalt und der Bilanz transparent macht und insbesondere die Rolle der Selbstfinanzierung aufzeigt. Unter Verwendung dieses Modells und der auf einheitliche Finanzrubriken umgerechneten Zahlen aus 121 Gemeinderechnungen wird die Entwicklung der Einwohnergemeindefinanzen im Kanton Zug 1950 bis 1965 gesamthaft und im Gemeindevergleich dargestellt. Unter anderem wird nach den Ursachen unterschiedlicher Ausgaben- und Einnahmenkopfquoten gefragt, wobei zur Analyse nebst den Ergebnissen der Einleitungskapitel auch die kantonalen Steuerstatistiken sowie die diversen Finanzausgleichsregelungen herangezogen werden. Die vom Autor aufgestellte These von den rechnungstechnisch, bzw. abschreibungspolitisch bedingten Defiziten der Stadt Zug 1966 bis 1971 wird im breit gefächerten Anhang über die finanzielle Entwicklung 1966 bis 1980 bewiesen. Die Arbeit schliesst mit einer kritischen Darstellung des ab 1982 gültigen, teilrevidierten Gemeindefinanzrechtes gemäss neuem zugerischem Gemeindegesetz von 1980.