Passt nicht? Macht nichts! Bei uns ist die Rückgabe innerhalb von 30 Tagen möglich
Mit einem Geschenkgutschein können Sie nichts falsch machen. Der Beschenkte kann sich im Tausch gegen einen Geschenkgutschein etwas aus unserem Sortiment aussuchen.
30 Tage für die Rückgabe der Ware
Die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Insolvenzverwalter im Falle der Aufstellung eines Insolvenzplans wird in § 218 Abs. 3 InsO geregelt. Der Gesetzgeber hat in dieser Vorschrift eine für das Betriebsverfassungsrecht untypische Formulierung des Beteiligungsrechts gewählt. Die Arbeit setzt sich daher insbesondere mit Regelungsgehalt und Reichweite der Vorschrift sowie dem Verhältnis zu den sonstigen Beteiligungsrechten des Betriebsrates auseinander. Im Weiteren werden die für das Beteiligungsrecht zu beachtenden Verfahrensregelungen dargelegt.