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30 Tage für die Rückgabe der Ware
Im letzten Jahrzehnt hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kontrolle staatlicher Beihilfen erheblich ausgeweitet. Dabei stehen auch Kapitalbeteiligungen der öffentlichen Hand an Unternehmen immer wieder im Mittelpunkt des Interesses, wie aus deutscher Sicht etwa der Fall des Stahlwerkes Maxhütte oder die noch ausstehenden Entscheidungen zu sechs Landeszentralbanken belegen.§Der Autor beleuchtet und hinterfragt die Vorgehensweise der Kommission in diesem Bereich. Insbesondere untersucht er, wann staatliche Beteiligungen dem Beihilfeverbot des Art. 87 I EGV unterfallen, wobei der angewandte "reasonable investor's test" präzisiert wird und Kriterien für die Beurteilung von Einzelfällen herausgearbeitet werden. Danach werden die in Betracht kommenden Genehmigungstatbestände analysiert, wobei vor allem Art. 87 III lit. c EGV und neuerdings auch Art. 86 II EGV eine große Rolle spielen. Schließlich stellt Josef Bonkamp das Kontrollverfahren der Kommission sowie die Möglichkeiten gerichtlicher Überprüfung dar.