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Die Untersuchung beschäftigt sich mit den neu in das Europäische Gemeinschaftsrecht eingeführten sogenannten Querschnittsklauseln, die jeweils die Förderung bestimmter Politiken und Ziele - Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz, Kultur-, Beschäftigungs-, Industrie- sowie Regional- und Entwicklungspolitik - «quer durch den EGV-Vertrag» postulieren und in nahezu allen Vertragsmaterien Berücksichtigung finden müssen. Die Verfasserin vergleicht Wortlaut und Befehlsintensität der Klauseln, prüft, ob sie Kompetenzcharakter besitzen oder lediglich Vorgaben für Abwägungsentscheidungen von Handlungsträgern beinhalten und ob z. B. ihre Vernachlässigung in Verordnungen oder Richtlinien justiziabel ist. Die der Arbeit zugrunde liegende Fragestellung nach der kompetenzrechtlichen Wirkung dieser Klauseln bot sich wegen der offensichtlichen Missbrauchsgefahr an, die im Zuge des Streits um ein Tabakwerbeverbot vor dem EuGH aktuell geworden ist. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Funktion der Klauseln im europäischen Kartellrecht, inwieweit sie in der Freistellungspraxis tatbestandserweiternd oder -beschränkend wirken, und ob ihre Wirkung nach Verabschiedung der VO 1 / 2003, welche Freistellungsentscheidungen Behörden und Gerichten übertragen hat, überhaupt noch gesichert ist, so dass diese Entscheidungen wegen Verletzung der Klauselbefehle sanktioniert werden können. Ergebnis der Untersuchung ist, dass letztlich kein europäischer Handlungsträger die Vorgaben der Klauseln ignorieren darf, wenn er die Abwägungsentscheidung «gerichtsfest» machen will.