Passt nicht? Macht nichts! Bei uns ist die Rückgabe innerhalb von 30 Tagen möglich
Mit einem Geschenkgutschein können Sie nichts falsch machen. Der Beschenkte kann sich im Tausch gegen einen Geschenkgutschein etwas aus unserem Sortiment aussuchen.
30 Tage für die Rückgabe der Ware
Mit Inkrafttreten des Kindschafts-und Namensrechtsänderungsgesetz im Februar 2013 hat sich das Obsorgeverfahren in Österreich grundlegend verändert. Der Wortlaut des§107 Außerstreitgesetzes besagt, dass nun die Möglichkeit des Gerichts besteht ein verpflichtendes Mediationserstgespräch oder ein Schlichtungserstgespräch anzuordnen. Die Problematik die sich aus dieser Neuregelung ergibt ist jedoch die Anwendbarkeit in der Praxis. Vielfach mangelt es an zuständigen Stellen sowie Bestimmungen über den genauen Ablauf des Verfahrens. Vor allem im Bereich der Schlichtung ist die Situation noch sehr unklar. Da die österreichische Regelung an die deutsche angelehnt ist, wird versucht, mit Hilfe eines Rechtsvergleiches eine Lösung zu finden.