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Rüdiger Hopfe behandelt ein Thema aus dem Schnittpunkt von Arbeits-, Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Ausgangspunkt ist der gemeinsame Betrieb mehrerer Unternehmen, über dessen Voraussetzungen trotz Anerkennung durch den Gesetzgeber wenig Klarheit besteht. Gegenstand der Untersuchung ist das Schicksal des gemeinsamen Betriebes in der Insolvenz eines der beteiligten Unternehmen. Dessen Fortbestand im Insolvenzverfahren führt dabei zu einem Konflikt zwischen dem auf das Vermögen des Insolvenzschuldners abstellenden Insolvenzrecht und den unternehmensübergreifenden Wirkungen des gemeinsamen Betriebes.Zur Lösung werden zwei Grundmodelle herausgearbeitet, die unterschiedliche Anforderungen an den gemeinsamen Betrieb stellen. Das favorisierte Modell verlangt eine Führungsvereinbarung, welche dem gemeinsamen Betrieb eine rechtliche Komponente zuweist. Der Verfasser löst den Konflikt nach BGB-Gesellschaftsrecht, da er die Führungsvereinbarung als Vertrag über eine BGB-Innengesellschaft einstuft.