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Thorben Klopp untersucht die arbeitsrechtliche Stellung des Compliance-Beauftragten unter Beachtung wertpapierrechtlicher Besonderheiten. Aufgrund des Schutzzwecks von Compliance verneint der Autor eine Weisungsfreiheit des Compliance-Beauftragten in Abgrenzung von den gesetzlichen Beauftragten, um in der Folge einen Modus aufzuzeigen, wie der Compliance-Beauftragte mit aufgedeckten Rechtsverstößen umzugehen hat. Ablehnend diskutiert Klopp einen ausdrücklichen, ungeschriebenen oder analogen besonderen Kündigungsschutz des Compliance-Beauftragten, um in einem weiteren Schritt die Besonderheiten bei einer personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten sowie bei einer außerordentlichen Kündigung darzulegen. Schließlich wirft der Autor einen Blick auf das Verhältnis des Compliance-Beauftragten zum Betriebsrat, wobei die Inkompatibilität der beiden Funktionen festgestellt wird.