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Kann das Denkmalschutzrecht vom Umweltrecht lernen? Beide Rechtsgebiete Denkmalschutzrecht wie Umweltrecht dienen dem Schutz und der Pflege vorgefundener Zustände, das eine der Bewahrung von menschlich gestalteten Denkmälern, das andere der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen. Die vorliegende Studie widmet sich zunächst einer Analyse der (gemeinsamen) Grundlagen des Umweltrechts und des Rechts raumgebundener Kulturgüter. Sodann folgt eine Bestandsaufnahme des geltenden Kulturgüterschutzrechts auf internationaler, unionsrechtlicher und nationaler Ebene. In einem zweiten Schritt wird der Kulturgüter- bzw. Denkmalschutz als Querschnittsmaterie untersucht. Dabei widmet sich die Studie maßgeblich auch den Vorschriften außerhalb des Landesdenkmalschutzrechts, die ihrerseits dem Schutz von Denkmälern bzw. raumgebundenen Kulturgütern dienen. Hierbei geraten Instrumente des Steuerrechts ebenso in den Blick wie kulturgüterschützende Vorschriften im Recht der Umweltverträglichkeit, im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht, im Recht der Planfeststellung, im Raumordnungsrecht und im Straf- und Ordnungswidrigkeitsrecht. Die Studie schließt mit rechtspolitischen Überlegungen zu neuen denkmalschutzrechtlichen Instrumenten und mit konkreten Vorschlägen für Gesetzesänderung ab.