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Das Revisionsrecht unterliegt seit Jahrzehnten einem erheblichen Wandel; seine Formenstrenge scheint in Auflösung begriffen. Von diesen tiefgreifenden Veränderungen ist das von den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs entwickelte Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung weithin unberührt geblieben. Den Revisionsgerichten ist es danach versagt, zur Nachprüfung von Verfahrensrügen mündlichen Prozessstoff der tatrichterlichen Hauptverhandlung im Wege des revisionsgerichtlichen Freibeweises zu rekonstruieren. Diese Rechtsprechung begegnet von jeher Kritik, zumal es an einer tragfähigen Begründung für das Rekonstruktionsverbot fehlt. Nach einer Bestandsaufnahme und Analyse der Rechtsprechung sowie der im Schrifttum vertretenen Auffassungen zum Rekonstruktionsverbot unterzieht Louisa Bartel die bisherigen Begründungsansätze einer kritischen Überprüfung. Vor dem Hintergrund des Kontrollprogramms der Verfahrensrüge und mit Blick auf das verfassungsrechtlich verbürgte Prinzip effektiven Rechtsschutzes zeigt sie Tragfähigkeit und Grenzen des Rekonstruktionsverbots auf.