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Der Abzug von Fremdfinanzierungskosten als Betriebsausgaben im Rahmen der Ertragsbesteuerung sieht sich einem Spannungsfeld gegenüber. Einerseits können in Zeiten von flexiblen Kapitalmärkten multinationale Konzerne mit der gezielten Aufnahme von Fremdkapital Steuervermeidung betreiben. Andererseits stellt die Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten sicher, dass Unternehmen nach ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden. Gleichzeitig sollte auch die Diskriminierung der Eigenkapitalfinanzierung im Gegensatz zur Fremdkapitalfinanzierung bei der Besteuerung vermieden werden. Unter Berücksichtigung des aufgezeigten Spannungsfeldes stellt die Arbeit zunächst die grundsätzliche Behandlung von Finanzierungskosten im Rahmen der Ertragsbesteuerung dar. Anschließend werden konkrete Regelungen zur Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten im Ertragssteuerrecht wie etwa die Zinsschranke aufgezeigt. Daran anknüpfend wird auf die Zielsetzung und mögliche Rechtfertigungen dieser Beschränkungen eingegangen. Weiter wird analysiert, inwiefern die Beschränkungen das dargelegte Spannungsfeld beeinflussen. Abschließend wird mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer eine mögliche Alternative zum bestehenden Ertragsteuersystem dargestellt und das Ergebnis der Arbeit zusammengefasst.