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Seit über 100 Jahren schützt die Rechtsprechung mit § 823 I BGB das sog. Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Allerdings entspricht es auch seit über 40 Jahren ständiger Rechtsprechung, dass dieses Recht ein Auffangtatbestand ist, der nur lückenfüllend bzw. subsidiär eingreift. Rolf Sack legt in einem ausführlichen rechtshistorischen Teil zunächst dar, dass die Geschichte des Rechts am Gewerbebetrieb keineswegs so geradlinig und folgerichtig verlaufen ist, wie sie meist dargestellt wird. Im dogmatischen Teil des Buches führt er den Nachweis, dass die Generalklauseln des Wettbewerbs- und Deliktsrechts bei einer ihrem lückenfüllenden Zweck entspechenden Auslegung grundsätzlich denselben Unternehmensschutz bieten wie § 823 I BGB.