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30 Tage für die Rückgabe der Ware
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht, einseitig bedruckt, Note: +, Universität Wien (Zivilrecht), 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Wenn ein Unternehmer einen Factoringvertrag abschließt, tritt er dadurch alle seine Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen, die er im Rahmen seines Geschäftes erworben hat, an den Factor ab. Diese Vereinbarung umfasst regelmäßig auch solche Forderungen, die der Unternehmer eigentlich im Rahmen eines verlängerten Eigentumsvorbehaltes seinen Lieferanten abtreten müsste um Lieferungen zu erhalten. In den meisten Fällen aber, werden diese Forderungen schon vorher vom Factor erworben, sodass der Lieferant der Waren, der Vorbehaltsverkäufer, die ihm zugesagte Ersatzsicherheit nicht erlangt. Das Spannungsfeld dieser Problematik soll in diesem Aufsatz etwas näher beleuchtet werden.