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Das kompetenzüberschreitende Handeln der juristischen Person des öffentlichen Rechts beim Handeln im Privatrecht steht im Mittelpunkt der Betrachtung dieser Arbeit. Für Rechtsprechung und Literatur sollen die allgemeinen Regeln über die Rechts- und Handlungsfähigkeit der juristischen Personen nicht oder nur mit gewichtigen Modifikationen gelten. Die Arbeit lehnt diese Betrachtungsweise ab. Stattdessen soll mit dem Rückgriff auf 138 BGB eine differenzierte Betrachtungsweise des kompetenzwidrigen Verhaltens der juristischen Person des öffentlichen Rechts erreicht werden. Vergleichend wird auch auf das kompetenzwidrige Handeln auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts sowie auf eine mögliche Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gem. 134 BGB eingegangen.