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Das Beweisantragsrecht wird gemeinhin als eines der wichtigsten Verteidigungsrechte des Beschuldigten angesehen. Zugleich bildet es nach Ansicht weiter Justizkreise aber auch eine der Hauptursachen für das Anwachsen überlanger Hauptverhandlungen sowie die daraus resultierende Verbreitung informeller Absprachen, weil die Verteidiger die Gerichte ohne größere Schwierigkeiten mit einer Vielzahl praktisch nicht ablehnbarer Beweisanträge konfrontieren und erpressen können. Angesichts dieser Klagen hat es in der Vergangenheit nicht an Versuchen einer Einschränkung des Beweisantragsrechts gefehlt. Andererseits wird vor allem von Strafverteidigerseite aus für das Ermittlungsverfahren eine Verbesserung der Rechte des Beschuldigten und insbesondere seines Beweiserhebungsanspruchs als mindestens genauso dringend angemahnt, ohne daß der Gesetzgeber Neigung zeigen würde, diesen Forderungen nachzukommen.§Ziel dieser Arbeit ist es daher, die Grundlagen, die normativen und faktischen Realisierungsbedingungen sowie die Möglichkeiten einer Reform des Beweisantragsrechts des Beschuldigten im deutschen Strafrecht weiter aufzuklären. Dabei berücksichtigt der Autor auch verfassungsrechtliche, rechtstatsächliche und - für die Reformperspektiven - rechtsvergleichende Überlegungen.