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Mit einem Geschenkgutschein können Sie nichts falsch machen. Der Beschenkte kann sich im Tausch gegen einen Geschenkgutschein etwas aus unserem Sortiment aussuchen.
30 Tage für die Rückgabe der Ware
Band 10 des Standardwerkes zum BGB enthält in bewährter Qualität umfangreiche Erläuterungen der §§ 652-704 aus dem Recht der Schuldverhältnisse unter Berücksichtigung aktueller Gesetze, Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind im Einzelnen die §§ 652-656 (Mäklervertrag), §§ 657-661a ( Auslobung), §§ 662-676c (Auftrag, Geschäftsbesorgungsvertrag und Zahlungsdienste), §§ 766-687 (Geschäftsführung ohne Auftrag), §§ 688-700 (Verwahrung) sowie die §§ 701-704 (Einbringung von Sachen bei Gastwirten).