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Die Europäische Union legitimiert sich für alle Akteure über einen wohlfahrtspolitischen Nutzen. Vor allem die ökonomischen Grundfreiheiten sowie teils die Europäische Währungsunion gelten nach dem Willen aller Mitgliedstaaten als zentrale Instrumente, um mittels eines liberalen Binnenmarktes dieses hohe Ziel zu erreichen. Neben diesen marktbasierten Grundsätzen verfügt die EU darüber hinaus über eine beachtliche Anzahl sozialer Politiken, die das rechtlich verfasste Ziel des Europäischen Gemeinwohls fördern soll. Nationale Sozialpolitiken fungieren meist als Verteilungspolitiken, um nach den jeweiligen Präferenzen des Nationalstaates soziale Gerechtigkeit herzustellen. Europäische Sozialpolitiken dagegen werden mit deutlich marktorientiertem Charakter organisiert. Diese sozialpolitischen Institutionen werden auf ihre gemeinwohlpolitischen Effekte untersucht. In dieser Studie erfährt der Europäische Gerichtshof eine besondere Berücksichtigung, da er sowohl als wichtiges Organ zur Durchsetzung des Binnenmarktes als auch zur endgültigen Gestaltung der Europäischen Sozialpolitik gilt. Soziale Gerechtigkeit nimmt in der volkswirtschaftlich heterogenen EU-27 primär einen ökonomischen Charakter an. Es treibt die nicht einfache Frage nach dem Bestehen von (Grenz-)Nutzen für die einzelnen Nationalstaaten in die Diskussion.