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Der Abschlussprüfer hat bei einer Abschlussprüfung auf Basis unsicherer Informationen sowie unter Zeit- und Budgetdruck zahlreiche Einzelurteile zu bilden. Dabei unterliegt er einer sog. begrenzten Rationalität. Diese hat zur Folge, dass der Abschlussprüfer in zahlreichen Entscheidungssituationen unbewusst auf sog. Entscheidungsheuristiken zurückgreift. Entscheidungsheuristiken können zwar den kognitiven Aufwand verringern, den der Abschlussprüfer für die Lösung eines Entscheidungsproblems benötigt. Indes führen zahlreiche Entscheidungsheuristiken dazu, dass der Abschlussprüfer verzerrte Urteile abgibt, durch die sich die Effektivität und Effizienz der Abschlussprüfung verringern. Dies würde zur Folge haben, dass der Abschlussprüfer der Zielvorschrift der Abschlussprüfung nicht mehr gerecht werden würde. Da dies zu schwerwiegenden Konsequenzen für den Abschlussprüfer führen könnte, sind die begrenzte Rationalität des Abschlussprüfers sowie der sich daraus ergebende Einsatz von Entscheidungsheuristiken durch den Abschlussprüfer für die Prüfungsforschung und die Prüfungspraxis von besonderer Bedeutung. Der Verfasser nimmt dies zum Anlass, die reale Urteilsbildung des Abschlussprüfers bei der Abschlussprüfung mit Hilfe empirisch gesicherter Erkenntnisse der kognitiven Psychologie zu beschreiben, zu erläutern und zu prognostizieren. Dazu untersucht er, an welchen Stellen der Abschlussprüfung der Abschlussprüfer auf Entscheidungsheuristiken zurückgreift, wie diese dazu führen können, dass der Abschlussprüfer zu einem verzerrten Urteil gelangt, und wie derartige Urteilsverzerrungen in ihrer Intensität verringert bzw. vermieden werden können.