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Krankheiten, zunehmend ungesunder Lebenswandel sowie soziale Veränderung dahingehend, den Fokus zunächst auf Ausbildung bzw. Karriere und erst anschließend auf die Familienplanung zu richten, ließen den Anteil der ungewollt kinderlosen Paare an der deutschen Bevölkerung stetig bis auf die momentane Quote von ca. 15% ansteigen. Hilfe zur Erfüllung des Kinderwunsches suchen die betroffenen Personen oftmals in der mittlerweile weit entwickelten und erfolgreichen Reproduktionsmedizin. Da die Maßnahmen der künstlichen Befruchtung allerdings enorme Kosten verursachen, ist für die Paare von besonderer Bedeutung, ob sie diese selber tragen müssen oder ob Krankenversicherungen die Behandlung finanzieren. §Die Verfasserin beschäftigt sich daher eingehend mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen zur Übernahme der hohen Kosten reproduktionsmedizinischer Behandlungen verpflichtet sind. Insbesondere finden auch diejenigen Konstellationen Berücksichtigung, in denen ein Wunschelternteil Mitglied einer gesetzlichen, der andere Mitglied einer privaten Krankenversicherung ist.