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Zwar ist allgemein bekannt, daß der Erbfall zu einer Erbschaftssteuerbelastung führt, doch wie er ansonsten steuerlich zu beurteilen ist, ist gesetzlich nur fragmentarisch geregelt. Insbesondere die Erbauseinandersetzung über Betriebsvermögen ist steuerlich nicht explizit geregelt. Im Jahre 1990 hat sich der Große Senat des Bundesfinanzhofs in einer vielbeachteten Entscheidung zu der steuerlichen Behandlung solcher Fälle geäußert. Die Arbeit befaßt sich, unter kritischer Einbeziehung der damaligen Entscheidung, mit der steuerrechtlichen Problematik. In diesem Rahmen überprüft die Autorin auch die Zurechnung von Einkünften und die Grundlagen der Gewinnrealisierung.