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Die Verfassung des Landes Brandenburg wurde in Fortsetzung des Runden Tisches erarbeitet und nach lebhaften Diskussionen als erste der neuen Bundesländer als Höhepunkt der parlamentarischen Arbeit des Landtages der ersten Wahlperiode am 14. Juni 1992 verabschiedet und am 20. Juni 1992 in einer Volksabstimmung angenommen. Sie gilt noch heute als eine der modernsten Verfassungen.§20 Jahre später ist diese Verfassung nun Gegenstand einer Betrachtung aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Wir erfahren, wie der Landtagspräsident und die Vorsitzenden aller heute in der 5. Wahlperiode im Landtag Brandenburg vertretenen Fraktionen die Verfassung als Auftrag und Rahmen der Landespolitik verstehen. Aus den Reihen ihrer "Wächter und Hüter" wird ihr Stellenwert als unverrückbarer Maßstab staatlichen Handelns herausgearbeitet. Dazu finden sich Beiträge aller bisherigen Präsidenten des Verfassungsgerichts sowie der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. In einem weiteren Teil wird die Verfassung in ihren Funktionen aus wissenschaftlicher Sicht beleuchtet. Dazu werden ihre herausragenden Besonderheiten, Unterschiede zu anderen Verfassungen und ihre Entwicklung aufgezeigt sowie Ausblicke gegeben. Dazu finden sich Beiträge von Rechtswissenschaftlern der beiden juristischen Fakultäten in Frankfurt (Oder) und Potsdam, Angehörigen des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages sowie eines Experten des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg. Die Publikation gibt auch einen Überblick über alle bisherigen Änderungen der Landesverfassung, die in ihrer aktuellen Fassung ebenfalls abgedruckt ist. Am 21. August, dem Tag des Inkrafttretens der Verfassung, wird die Schrift im Rahmen einer Festveranstaltung anlässlich des Wechsels an der Spitze des Brandenburger Verfassungsgerichts erstmals vorgestellt.